FLUGAUSBILDUNG - ihre Flugschule in München oder Regensburg, Amberg, Schwandorf , Weiden in der Oberpfalz zur Ausbildung für Sportflugzeuge
Tragschrauber / Gyrocopter und 3-Achser sowie Rundflug und Schnupperflug oder einen Geschenk-Gutschein für Hochzeit, Geburtstag
mit einem Hubschrauber über Regensburg , oder einen Alpenrundflug sowie Oberpfalz-Rundflug mit einem 4-sitzigen Motorflugzeug.
Willkommen in der dritten Dimension.....
Ausbildungsabschnitt 2
Durch die Tragschrauberausbildung
führt Sie die Flugschule
Luftsport EBNET
Der Weg zur SPL ( Sport Piloten Lizenz )
Haben Sie auch schon einmal geträumt, selbst ein Ultraleichtflugzeug zu steuern, sich im dreidimensionalen Raum frei
zu bewegen, vom Boden gelöst gleiten Sie über die Dörfer und blühenden Wiesen sowie die Seen von Schwandorf.
Mit uns kann Ihr Traum Wirklichkeit werden, machen Sie Ihren ersten Schritt zur Ultraleichtausbildung zum
Luftsportgeräteführer
und verwirklichen Sie ihren Traum mit einem Schnupperflug der jederzeit ohne Formalitäten bei uns möglich ist.
Die Voraussetzung für die Ausbildung zu einem Tragschrauber-, 3-Achser-, oder Trike Piloten
ist ein Mindestalter von 16 Jahren, ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2,
sowie eine Ausbildungsmeldung vom jeweiligen Verband DULV oder DAeC und
Antrag auf Erklärung der schwebenden Strafverfahren. Ein polizeiliches Führungszeugnis
wird erst zur Austellung der Lizenz benötigt.
Die gleichen Voraussetzungen gelten für alle drei Berechtigungen, Tike-Lizenz, Tragschrauber-Lizenz und die 3-Achser-Lizenz,
nur im theoretischen Teil gibt es Unterschiede in den zwei Fächern Technik und Verhalten in besonderen Fällen.
Für den theoretischen Teil benötigt man insgesamt 60 Unterrichtsstunden in den Fächern:
Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik, Flugfunk, Verhalten in besonderen Fällen.
Nach einer bestandenen theoretischen und einer praktischen Prüfung für die ausgewählte Berechtigung,
bekommen Sie dann die Lizenz ausgestellt und Sie sind Sportpilot für Tragschrauber, 3-Achser oder Trike.
Fußgänger brauchen mindestens 30 praktische Flugstunden. (§ 42 LuftPersV)
Wir üben überwiegend Start & Landeübungen bei verschiedenen Wetterbedingungen auf dem Flugplatz.
Auf Überlandflügen zu den benachbarten Flugplätzen, lernt man die praktische Navigation mit der Fuftfahrtkarte und
die vorgeschriebenen Notlandeübungen außerhalb des Flugplatzes kennen.
Wenn Sie bereits im Besitz einer Lizenz sind, brauchen Sie nur noch für den theoretischen Teil in den Fächern,
Verhalten in besonderen Fällen und Technik eine schriftliche Prüfung ablegen.
Beim praktischen Teil werden sich die Ausbildungsschritte nach Ermessen des Ausbildungsleiters oder
Fluglehrer für Sie verkürzen. Für den praktischen Teil fallen die Mindeststunden weg, dabei müssen jedoch
alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV - bzw. DAEC - Ausbildungsnachweisheft durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug auf einem fremden Platz reduziert werden.
Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.